Garantie Ergobag
Das sind unsere Garantiebestimmungen:
Die FOND OF GmbH gewährt auf Verarbeitung und Material aller Rucksäcke eine zweijährige Garantie ab Kaufdatum. Die Garantie gilt im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, sondern können unabhängig von dieser Garantie gegen den jeweiligen Händler (Verkäufer) geltend gemacht werden.
Sollte der Käufer innerhalb des zweijährigen Garantiezeitraums Material- und Verarbeitungsfehler feststellen und das Produkt vor Ablauf der Garantie dem jeweiligen Händler oder unmittelbar der FOND OF GmbH übergeben, wird die FOND OF GmbH den betreffenden Mangel beseitigen oder das Produkt durch ein mangelfreies Produkt ersetzen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Mängelbehebung trifft die FOND OF GmbH. Die FOND OF GmbH übernimmt die Kosten, welche für die Mängelbehebung als solche anfallen, nicht aber sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Garantieanspruch entstehen können, wie z.B. Transport- oder Versandkosten.
Die Garantie gilt nicht für normale Abnutzung und solche Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle oder extreme Temperaturen verursacht worden sind. Von der Garantie ausgeschlossen ist jegliches Zubehör der ergobag Schultaschen, für welches ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten, insbesondere: Sportrucksack, Sporttasche, Sportbeutel, Schlamperbox, Schlamperrolle, Regencape, Heftebox, Trinkflasche, Brustbeutel, Federmäppchen inkl. Füllung, Sicherheitsset, Seitentaschen Zip-Set, Kletties, Schultüte.
Im Garantiefall verlängert sich der Garantiezeitraum nicht um weitere zwei Jahre. Die Garantie ist stets ab Kaufdatum gültig und auf die ab Kaufdatum zu berechnende Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.
Wenn der Käufer einen Garantieanspruch geltend machen möchte, ist der Kaufbeleg des Händlers (Rechnung bzw. Quittung), aus dem das Kaufdatum hervorgehen muss, vorzulegen. Technische Änderungen des Produkts bleiben vorbehalten.
Weitere Hinweise zur Hersteller-Garantie:
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.