Garantie McNeill
McNeill-Produkte werden mit einer 2-jährigen Garantie geliefert, bezüglich der Verwendung einwandfreier Materialien und fehlerfreier Verarbeitung. Die 2-jährige Garantie gilt nicht für Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Handhabung - z.B. das Sitzen auf einem Leichtranzen - Unfälle und extreme Temperaturen verursacht worden sind. In Ausnahmefällen können Schäden die nicht Bestandteil der Gewährleistung sind, gegen Berechnung der Reparaturkosten über Ihren Fachhändler oder bei der CADEJU GmbH, Rellinghauser Str. 332, 45136 Essen, beseitigt werden. Portokosten werden nicht übernommen, so dass die Einsendungen frei Haus erfolgen müssen.
Um später Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass der von Ihrem Händler abgestempelte Produktanhänger oder der Kassenbeleg, aus dem das Kaufdatum hervorgeht, im Original beigefügt wird.
Die 2-jährige Garantiezeit kann kostenlos um zwei weitere Jahre auf 4 Jahre verlängert werden Infos hierzu unter McNeill Garantieverlängerung.
Weitere Hinweise zur Hersteller-Garantie:
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.